EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Lebenspartner und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Nachfahren – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Tei

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